PTA-Lehranstalt Frankfurt

Stroofstraße 27, Gebäude A 01
65933 Frankfurt am Main

Telefon: 0 69 / 38 03 34-0
Telefax: 0 69 / 38 03 34-11

E-Mail: schule(at)pta-frankfurt.de

Ausbildungsinhalte

Grundlage der Ausbildung zur/zum PTA ist das Gesetz über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten (23.09.1997), sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) - letzte Änderung vom 30.09.2008.

Zweijährige schulische Ausbildung

Im theoretischen Unterricht erhalten die angehenden PTA fachspezifischen Unterricht in Fächern, wie z. B. Arzneimittelkunde, allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik, Botanik, Drogenkunde und Giftkunde. Sie gewinnen auch einen Einblick in die Rechtsgebiete, die für den Apothekenbetrieb relevant sind. Um die Kunden gut informieren zu können, werden nicht nur Kenntnisse über Arzneimittel, sondern auch Ernährungskunde und Diätetik sowie Körperpflege vermittelt.

Der praktische Unterricht beinhaltet in der Chemie die Identitäts- und Gehaltsbestimmungen von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Drogen (getrocknete Tier- und Pflanzenteile) mittels physikalischer und chemischer Untersuchungsmethoden. Im Rahmen der Galenik erfolgen pharmazeutisch-technologische Übungen unter Beachtung von GMP-Richtlinien. So erlernen angehende PTA die Herstellung von sterilen Lösungen, von festen und halbfesten Darreichungsformen wie Tabletten, Dragees, Kapseln oder Zäpfchen sowie von topischen Arzneiformen wie Salben, Cremes, Emulsionen oder Suspensionen. Die Untersuchung von Körperflüssigkeiten und Erkennung von Arzneipflanzen, mikroskopisch wie makroskopisch,  sowie der Umgang mit der EDV sind in den modernen Ausbildungszielen enthalten.

Folgende Fächer werden im Verlauf der zweijährigen Ausbildung unterrichtet:
1. Arzneimittelkunde
2. Allgemeine und pharmazeutische Chemie
3. Galenik (Arzneimittelherstellung)
4. Botanik und Drogenkunde
5. Gefahrstoff-, Pflanzenschutz und Umweltkunde
6. Medizinprodukte
7. Ernährungskunde und Diätetik
8. Körperpflegekunde
9. Physikalische Gerätekunde
10. Mathematik (fachbezogen)
11. Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde
12. Allgemeinbildende Fächer
(Deutsch einschließlich Kommunikation, Fachenglisch, Wirtschafts- und Sozialkunde)
13. Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Köperflüssigkeiten
14. Übungen zur Drogenkunde (Mikroskopieren)
15. Galenische Übungen (Arzneimittelherstellung)
16. Apothekenpraxis einschließl. EDV

(siehe auch PTA-APrV → Gesetzliche Grundlagen)

Während der Ferienzeiten in der schulischen Ausbildungsphase müssen die PTA-SchülerInnen in den Ferien ein 4-wöchiges Praktikum (→ Famulatur) in einer Apotheke ableisten, um Einblicke in die Betriebsabläufe und pharmazeutischen Tätigkeiten zu erhalten. Darüber hinaus ist eine acht Doppelstunden umfassende Ausbildung in Erster Hilfe zu absolvieren.

Die schulische Ausbildung endet mit dem Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts. (→ Prüfungen)

Mit den Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang, der Bescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses und der Bescheinigung über die Famulatur erfolgt die Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt, der in allen Teilen (schriftlich, mündlich und praktisch) bestanden werden muss.

Nach erfolgreichem Bestehen des ersten Prüfungsabschnittes, schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an.

Sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke

Vor Ort setzen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Praxis um. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patienten und Kunden zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer zukünftigen PTA.

Weiterhin werden sie mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Neben den praktischen Tätigkeiten werden aber auch Kenntnisse über die für den Apothekenbetrieb wichtigen Rechtsvorschriften sowie über den Verkehr von Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen vermittelt soweit sie die Tätigkeit der PTA berühren.

Während der praktischen Ausbildung in der Apotheke ist ein Tagebuch zu führen, in dem ausgewählte Themen näher beschrieben werden müssen.

Weitergehende Informationen über die Ausbildungsinhalte im 6-monatigen Praktikum können dem Buch: Leitfaden für die praktische Ausbildung der PTA-AnwärterInnen in Apotheken, Autor: H.Gebler, ISBN 978-3-7741-1114-1, entnommen werden.

Die Ausbildung endet mit dem zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung zur PTA.

Er besteht aus einer umfangreichen mündlichen Prüfung zum Fach „Apothekenpraxis“.

Der Beruf  PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird die Berufsbezeichnung  von staatlicher Seite durch das zuständige Regierungspräsidium verliehen.