Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über den Beruf des/der pharmazeutisch-technischen Assistenten/in vom 23. September 1997
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-AprV) vom 23. September. 1997 (BGBl. II, S. 2349 ff.)
- Auszug aus der PTA-APrV:
III.Stundentafel (Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
| Arzneimittelkunde | 280 Stunden | ||
| Allgemeine und pharmazeutische Chemie | 200 Stunden | ||
| Galenik | 140 Stunden | ||
| Botanik und Drogenkunde | 100 Stunden | ||
| Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltkunde | 80 Stunden | ||
| Medizinproduktekunde | 60 Stunden | ||
| Ernährungskunde und Diätetik | 40 Stunden | ||
| Körperpflegekunde | 40 Stunden | ||
| Physikalische Gerätekunde | 40 Stunden | ||
| Mathematik (fachbezogen) | 80 Stunden | ||
| Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde | 80 Stunden | ||
| Allgemeinbildende Fächer | 240 Stunden | ||
| Deutsch einschließlich Kommunikation | |||
| Fremdsprache (fachbezogen) | |||
| Wirtschafts- und Sozialkunde | |||
| Chemisch-pharmazeutische Übungen | 480 Stunden | ||
| einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten | |||
| Übungen zur Drogenkunde | 120 Stunden | ||
| Galenische Übungen | 500 Stunden | ||
| Apothekenpraxis einschließlich EDV | 120 Stunden |
Inhalt des 6-monatigen Apothekenpraktikums (Anlage 1 zu § 1, Abs. 4, Teil B)
- Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren.
- Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung. Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln.
- Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit.
- Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung.
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke. - Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke.
- Ausführung ärztlicher Verschreibungen.
- Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme.
- Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten.
- Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise.
- Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung.
- Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren.
- Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung.
