PTA-Lehranstalt Frankfurt

Stroofstraße 27, Gebäude A 01
65933 Frankfurt am Main

Telefon: 0 69 / 38 03 34-0
Telefax: 0 69 / 38 03 34-11

E-Mail: schule(at)pta-frankfurt.de

Prüfungen

Alle Prüfungen für die Schülerinnen und Schüler der PTA-Lehranstalt Frankfurt finden unter staatlicher Aufsicht - Regierungspräsidium Darmstadt - in den Schulräumen in Frankfurt am Main, Stadtteil Griesheim, statt.

Alle Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der sich wie folgt zusammensetzt:

• Prüfungsvorsitzender (Regierungspräsidium Darmstadt)
• Lehrkräfte der PTA-Lehranstalt Frankfurt
• Apotheker/innen einer öffentlichen Apotheke, die nicht Lehrkraft an der PTA-Lehranstalt sind

Erster Prüfungsabschnitt

Zeitpunkt:
Nach regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme und Beendigung der 2-jährigen schulischen Ausbildung.

Inhalt:
• vier schriftliche Prüfungen
      Arzneimittelkunde
      Allgemeine und pharmazeutische Chemie
      Galenik (=Arzneimittelherstellung)
      Botanik und Drogenkunde
• drei  mündliche Prüfungen
      Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltkunde
      Medizinproduktekunde
      Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde
• drei praktische Prüfungen
      Chemisch-pharmazeutische Übungen (=Arzneimittelprüfung)
      Übungen zur Drogenkunde (=Erkennen von Tees)
      Galenische Übungen (=Arzneimittelherstellung)

Bestehen:
Der erste Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn alle 10 Einzelprüfungen mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung legt der Prüfungsvorsitzende fest.

Zweiter Prüfungsabschnitt

Zeitpunkt:
Nach der halbjährigen praktischen Ausbildung in einer Apotheke.

Inhalt:
Der 2. Prüfungsabschnitt besteht aus einem mündlichen Prüfungsgespräch. Geprüft werden die in der Anlage 1 Teil B (→ Gesetzliche Grundlagen) aufgeführten Lerngebiete und der Inhalt des Tagebuches, das während der halbjährigen praktischen Ausbildung in der Apotheke anzufertigen ist.

Bestehen:
Der zweite Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens "ausreichend" benotet wurde.

Danach muss die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung PTA führen zu dürfen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.