Voraussetzungen

Zur PTA-Ausbildung kann nur zugelassen werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder eine andere - als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweist (§ 5, Abs. 2 des Gesetzes über den PTA-Beruf).
Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut beherrschen.
Ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss vom Kultusministerium des zuständigen Bundeslandes mit mindestens einem mittleren in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss gleichgestellt sein (Bescheinigung).
Da es sich um eine naturwissenschaftlich orientierte Ausbildung handelt, sollte der Interessensschwerpunkt der BewerberInnen auf Chemie, Physik, Biologie und Mathematik liegen.
